Es geschehen ja noch Wunder in Deutschland: es gibt sehr gute Nachrichten für die Selbständigen!
Der Mindestbeitrag für die Selbständigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird sinken und zwar von 423 auf 188 Euro.
Worum geht es?
Der Gesetzgeber und die gesetzlichen Krankenkassen haben immer unterstellt, dass die Selbständigen jeden Monat mindestens 2.284 Euro verdienen.
Das ist für einen selbständigen SAP-Berater oder IT-Manager kein Problem. Aber für die Kioskbesitzer, für die Paketfahrer, für die Kosmetikerin und für viele weitere Selbständige und Kleinunternehmer ist dieser Verdienst jenseits von der Realität.
Tatsächlich verdient rund ein Drittel der Selbständigen weniger als 800 Euro im Monat.
Diese fiktiven 2.284 Euro werden daher als die unterste Bemessungsgrundlage herangezogen, wenn es darum geht den Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Basierend auf dieser Bemessungsgrundlage zahlen die Selbständigen mindestens 423 Euro im Monat an die Krankenkasse.
Erst ab Einnahmen, die höher als 2.284 Euro liegen, zahlen die Selbständigen einen einkommensabhängigen Beitrag.
Wer weniger als 2.284 Euro verdient hat Pech gehabt. Das resultierte häufig darin, dass manch ein Selbständiger bis zu einem Drittel oder mehr von seinen Einnahmen an die Krankenkasse abgeben musste.
Nun hat man dank der hervorragenden Arbeit der VGSD – Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. – endlich die Politiker überzeugt, dass dies nicht fair ist.
Daher wurde beschlossen, dass die Bemessungsgrundlage für die hauptberuflich Selbständigen, die in den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert sind – und das sind die meisten Selbständigen – von den oben genannten 2.284 auf 1.015 Euro gesenkt wird.
Das wird sehr vielen kleinen Selbständigen helfen, weil es ist schon ein großer Unterschied ob du bei monatlichen Einnahmen von zum Beispiel 1.100 Euro nicht mehr 423 sondern „nur“ noch 188 Euro an die GKV abgeben musst.
Ich finde diese Entscheidung seht gut und lobenswert. Noch besser hätte ich es gefunden, wenn die Bemessungsgrundlage deutlich tiefer gewählt wurde.
Wenn ich die Angaben auf der Seite [6] von VGSD richtig verstanden habe, dann gilt die Gesetzesänderung ab sofort.
Quellen:
- Bertelsmann Stiftung: Krankenversicherung für Selbstständige: Wie Geringverdiener entlastet werden
- ÄrzteZeitung: Selbstständige in der GKV-Schuldenfalle
- Tagesspiegel: Solo-Selbständige in der Krankenversicherung „Die Beitragslast ist zu hoch“
- Cicero: Wie die Kassen Selbstständige betrügen
- VGSD: Wir fordern faire Beiträge für Selbstständige!
- VGSD-Vorschläge angenommen: GKV-Mindestbeitrag wird von 423 auf 188 Euro pro Monat (– 56 Prozent) sinken!
Bildnachweis: Symbolbild, CC0, Pixabay
Ja und alle zwischen 1039 und der alten ermäßigten Grenze von 1500 Euro, zahlen nun 420 Euro. Wenn man es in Relation setzt, teilweise sogar mehr als 1/3 nun. Wirklich eine „tolle“ Änderung….